Die Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence) berechtigt zum Fliegen am Tag zu privaten Zwecken. Gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen. Piloten mit einer Privatpilotenlizenz nutzen diese für Reisen mit Familie oder Freunden oder zur Wahrnehmung geschäftlicher Termine. Die Privatpilotenlizenz, die zum Führen von Motorflugzeugen berechtigt, bezeichnet man als PPL(A) (A=Aeroplane). Die PPL(H) ist der Pilotenschein für Helikopter und mit der PPL(D) ist das Fahren von Ballonen erlaubt. Seit dem 1. Mai 2003 kann die Privatpilotenlizenz für Motorflugzeuge entweder modular nach deutschem Recht (LuftPersV) oder komplett nach europäischem Recht (JAR-FCL) erworben werden. Vorteil des nationalen PPL(A) ist, dass man, wenn auch zunächst mit gewissen Einschränkungen, relativ schnell und einigermaßen preiswert "in die Luft kommt" und die Lizenz je nach persönlichem Bedarf bis hin zur Lizenz nach JAR-FCL erweitern kann. Bei der "vollständigen" Ausbildung nach JAR-FCL muss man nur einmal die theoretische und praktische Prüfung ablegen, da der mehrstufige Aufbau der nationalen Lizenz entfällt. Nachteil sind die hohen Kosten, mit denen man auf einen Schlag konfrontiert wird.
PPL(A) national (nach LuftPersV) Die nationale PPL(A), die auch als PPL(N) bezeichnet wird, erlaubt das Führen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 750kg. Dies sind Flugzeuge für maximal 2 Personen. Flüge sind nur am Tag nach Sichtflugregeln gestattet und auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Voraussetzungen - Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
- Bescheinigung der Flugtauglichkeit
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis
Theorie Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete - Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
Praxis Die Flugausbildung umfasst mindestens 35 Flugstunden innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung, davon 10 Stunden Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 30 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug. Der nationale PPL(A) kann schrittweise bis zum internationalen PPL(A) nach JAR-FCL erweitert werden. Hierzu sind zwei weitere Berechtigungen erforderlich. Hat man diese erworben, wird der nationale PPL(A) in einen internationalen PPL(A) nach JAR-FCL umgeschrieben. Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge bis 2000 kg Nach einer theoretischen Einweisung sind mindestens 5 Flugstunden und eine praktische Prüfung zu absolvieren. Danach darf man 4-sitzige Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 2000 kg innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fliegen. Ausbildung in Funknavigation (CVFR) Die Ausbildung im Bereich Funknavigation umfasst eine theoretische Ausbildung in Instrumentenkunde und Funknavigation sowie eine mindestens 10-stündige Flugausbildung. Sie schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nach den internationalen JAR-FCL-Richtlinien ab. Mit dieser Berechtigung hat man dann gleichzeitig den internationalen PPL(A) nach den JAR-FCL-Richtlinien erworben. Mit diesem sind jetzt nicht nur Flüge über die Grenzen Deutschlands hinaus erlaubt, sondern man kann sich auch in weiteren Lufträumen bewegen, in die man ohne eine Ausbildung in Funknavigation nicht einfliegen darf (Luftraum "C").
PPL(A) international (nach JAR-FCL) Die Ausbildung zum Privatflugzeugführer nach den JAR-FCL-Richtlinien ermöglicht den direkten Erwerb des internationalen PPL(A) ohne Einschränkungen. Man darf also sofort nach dem Erhalt der Lizenz internationale Flüge mit 4-sitzigen Flugzeugen auch im Luftraum "C" eigenverantwortlich durchführen. Voraussetzungen - Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
- Bescheinigung der Flugtauglichkeit
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis
Theorie Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete - Luftrecht und ATC-Verfahren
- Sprechfunkverkehr
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
- Aerodynamik
- Navigation
- Meteorologie
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen
Praxis Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer, sowie mindestens 10 Stunden Alleinflug unter Aufsicht, davon mindestens 5 Stunden Überlandflug im Alleinflug mit mindestens einem Flug über 150 NM mit zwei Zwischenlandungen. Bis zu 5 Flugstunden können in einem Simulator oder Verfahrenstrainer durchgeführt werden. Wird die Flugausbildung innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 40 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug. Zusätzliche Berechtigungen Aufbauend auf der PPL(A)-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden. Dies sind zum Beispiel: - Kunstflugberechtigung
- Nachtflugberechtigung
- Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
- Fang- oder Bannerschleppberechtigung
- Lehrberechtigung
- Instrumentenflugberechtigung (IFR)
Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 2000 kg, für mehrmotorige Flugzeuge oder für Flugzeuge mit Turbinenantrieb. |